Die Zwangsversteigerung ist eine Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Mit dem erzielten Erlös soll der Gläubiger befriedigt werden. Es findet ein Wechsel des Eigenümers statt.
Geregelt ist die Immobilienvollstreckung in den §§ 864 ff. ZPO, 15 ff. ZVG.
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