Bei genehmigungspflichtigen Anlagen prüft die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit nach
1. |
den Vorschriften des Baugesetzbuchs, |
2. |
den Vorschriften dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes, |
3. |
anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit diese für das Vorhaben beachtlich sind. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen