Marktüberwachungsbehörden nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind

 

1.

die obere Bauaufsichtsbehörde als obere Marktüberwachungsbehörde,

 

2.

die oberste Bauaufsichtsbehörde als oberste Marktüberwachungsbehörde,

 

3.

das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde.

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