1Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten

 

1.

§ 17 Abs. 1 und 7, § 20 Satz 1 Nr. 1, § 25 Satz 2 und 3 sowie § 84 Abs. 1 mit Wirkung vom 1. Juli 2013 in Kraft und

 

2.

§ 83 Nr. 3 und § 85 Abs. 2 bis 5 an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik in Kraft tritt.

3Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Satz 1 tritt die Thüringer Bauordnung in der Fassung vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Mai 2011 (GVBl. S. 85), außer Kraft.

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