(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

 

1.

Der Ausbildungsbetrieb:

 

1.1

Stellung, Rechtsform und Struktur,

 

1.2

Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,

 

1.3

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

 

1.4

Umweltschutz,

 

1.5

Personalwirtschaft;

 

2.

Organisation, Information und Kommunikation:

 

2.1

Arbeitsorganisation,

 

2.2

Informations- und Kommunikationssysteme,

 

2.3

Teamarbeit und Kooperation,

 

2.4

Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;

 

3.

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:

 

3.1

Betriebliches Rechnungswesen,

 

3.2

Controlling,

 

3.3

Steuern und Versicherungen;

 

4.

Marktorientierung:

 

4.1

Kundenorientierte Kommunikation,

 

4.2

Entwicklungsstrategien, Marketing;

 

5.

Immobilienbewirtschaftung:

 

5.1

Vermietung,

 

5.2

Pflege des Immobilienbestandes,

 

5.3

Grundlagen des Wohnungseigentums,

 

5.4

Verwaltung gewerblicher Objekte;

 

6.

Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien;

 

7.

Begleitung von Bauvorhaben:

 

7.1

Baumaßnahmen,

 

7.2

Finanzierung;

 

8.

Zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste gemäß Absatz 2.

 

(2) Die Auswahlliste nach Absatz 1 Nr. 8 umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:

 

1.

Steuerung und Kontrolle im Unternehmen,

 

2.

Gebäudemanagement,

 

3.

Maklergeschäfte,

 

4.

Bauprojektmanagement,

 

5.

Wohnungseigentumsverwaltung.

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