Verfahrensgang
BPatG (Entscheidung vom 04.03.1998; Aktenzeichen 2 Ni 16/97 (EU)) |
Tenor
Das Urteil des Senats vom 7. November 2000 wird, da der Tatbestand insoweit eine offenbare Unrichtigkeit in Gestalt einer Auslassung enthält, dahin berichtigt, daß in dem auf Seite 3 des Urteils wiedergegebenen Patentanspruch 3 in der vorletzten Zeile das Wort „Oberkante (32)” ersetzt wird durch
„Oberkanten (52) die Anschlagkanten bilden, und daß die Schürze (30) im Abstand von ihrer Unterkante (32)”.
Unterschriften
Rogge, Jestaedt, Scharen, Mühlens, Meier-Beck
Fundstellen
Dokument-Index HI519170 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen