Tenor

Die Verfahren BVerwG 11 A 14.99 und BVerwG 11 A 15.99 werden gemäß § 93 VwGO verbunden und unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 14.99 fortgeführt.

Die B. …, werden gemäß § 65 Abs. 2 VwGO beigeladen, weil die Entscheidung ihnen und den übrigen Beteiligten gegenüber nur einheitlich ergehen kann.

 

Unterschriften

Hien, Vallendar, Prof. Dr. Rubel

 

Fundstellen

Dokument-Index HI567436

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge