Tenor

Die Klageverfahren der Kläger zu 3 bis 8, 10 und 11 werden abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen BVerwG 4 A 2004.06 geführt. Das Verfahren BVerwG 4 A 2004.06 wird gemäß § 93a Abs. 1 VwGO ausgesetzt.

 

Gründe

In dem Streit um den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle vom 4. November 2004 sind die Klagen von insgesamt 35 Personen anhängig. Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung sollen vorab Musterverfahren i.S.v. § 93a VwGO durchgeführt werden. Der Senat hat die Beteiligten aller Verfahren dazu mit Schreiben vom 20. Juli 2006 unter Darlegung der Einzelheiten angehört (§ 93a Abs. 1 Satz 2 VwGO).

Die Klagen der Kläger zu 3 bis 8, 10 und 11 eignen sich nicht als Musterklagen und sind deshalb vom bisherigen Verfahren abzutrennen (§ 93 VwGO) und gemäß § 93a Abs. 1 VwGO auszusetzen. Die Verfahrensbeteiligten haben Einwendungen hiergegen nicht erhoben.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 93a Abs. 1 Satz 3 VwGO).

 

Unterschriften

Dr. Paetow, Gatz, Dr. Philipp

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1575160

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