Niedersachsen hat eine einfach zu handhabende Regelung. Der einzuhaltende Grenzabstand von Bäumen, Sträuchern und Hecken hängt allein von der Höhe der Gehölze ab. Er beträgt:
§ 50 Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen[1]
bis zu 1,2 m Höhe | 0,25 m |
bis zu 2 m Höhe | 0,50 m |
bis zu 3 m Höhe | 0,75 m |
bis zu 5 m Höhe | 1,25 m |
bis zu 15 m Höhe | 3,00 m |
über 15 m Höhe | 8,00 m |
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