Die Mitgliedstaaten übertragen den Gerichten oder Verwaltungsbehörden Befugnisse, die sie ermächtigen, in den in Artikel 4 vorgesehenen Verfahren vor den Zivilgerichten oder Verwaltungsbehörden
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen