Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Fotokopie als Urkundenbeweis. Wohnraummiete: vereinbarte Wohnungsgröße als Grundlage der Mieterhöhung
Leitsatz (amtlich)
1. Der Urkundenbeweis wird durch Vorlage der Urkunde in Urschrift angetreten, wobei bei öffentlichen Urkunden eine beglaubigte Abschrift genügt; die Vorlage einer Fotokopie reicht grundsätzlich nicht.
2. Für die Mieterhöhung ist die vereinbarte Wohnungsgröße zugrunde zu legen, jedenfalls dann, wenn die im Mietvertrag festgelegte Fläche geringer als die tatsächliche ist.
Fundstellen
Haufe-Index 1738285 |
NZM 2002, 947 |
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