Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Mietminderung wegen Baulärms in der Nachbarschaft
Orientierungssatz
Ist bereits bei Abschluß des Mietvertrages erkennbar, daß im Hinblick auf die ältere Bausubstanz mit Bautätigkeit in der weiteren räumlichen Umgebung des Mietobjekts gerechnet werden muß, so ist eine Mietminderung wegen der mit den Bauarbeiten verbundenen Lärm- und Schmutzimmissionen nicht gerechtfertigt. Der Vermieter schuldet dem Mieter in diesem Fall nur die um das Risiko derartiger baulicher Maßnahmen verminderte Gebrauchsüberlassung.
Fundstellen
Dokument-Index HI1738216 |
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