Tenor

  • 1.

    Die Klage wird abgewiesen.

  • 2.

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  • 3.

    Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Kostenbetrages zuzüglich 10 % vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

Der Kläger macht einen presserechtlichen Unterlassungsanspruch sowie einen Freistellungsanspruch wegen vorgerichtlich angefallener Rechtsanwaltskosten gegen en Beklagten geltend.

Der Beklagte verfasste einen Beitrag über den Kläger, der in der Illustrierten "Bunte", Ausgabe Nr. 35 vom 23. August 2007, in der sich aus folgender Schwarz-Weiss-Kopie ergebenden Aufmachung veröffentlicht wurde:

Der Kläger war ein in Deutschland bekannter Profifußballer, der am 16. Januar 2007 seinen Rücktritt vom aktiven Profisport bekannt gab, was erhebliches Aufsehen erregte. Zu seiner aktiven Zeit galt er als einer der besten deutschen Fußballer, war aber häufig von Verletzungen geplagt, weshalb er u.a. an den Weltmeisterschaften 2002 und 2006 nicht teilnehmen konnte. Er unterzog sich außerdem einer Behandlungen wegen Depressionen. Über den Kläger wurde zu seiner aktiven Zeit häufig und breit in nahezu allen Medien des Landes berichtet. Der Kläger äußerte sich auch des öfteren selbst, nicht zuletzt im Hinblick auf seine Krankheiten gegenüber den Medien. Insoweit wird auf die Anlagenkonvolute B 1 und B 3 verwiesen.

Im Zusammenhang mit seinem Rücktritt vom Profifußball gab der Kläger ein Interview, das am 16. Januar 2007 bei "sueddeutsche.de" und über "spiegel online" verbreitet wurde. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die zu den Akten gereichten Ausdrucke (enthalten im Anlagenkonvolut B 3) verwiesen.

Nach der hier streitgegenständlichen Veröffentlichung gab der Kläger dem "Tagesspiegel" ein Interview, hinsichtlich dessen Inhalts auf den zu den Akten gereichten Internetausdruck (Anlage BK 3 im Parallelverfahren 27 O 112/08, Bl. 71 ff. d.A.) verwiesen wird.

Der Kläger behauptet, er sei extrem medienscheu. Er habe auch zu seiner aktiven Zeit keine Interviews zu seinem Privatleben gegeben. Er meint, an der Erörterung seiner privaten Lebens- und Wohnverhältnisse bestehe keinerlei öffentliches Interesse. Die Beklagte berichte über keine Ereignisse von zeitgeschichtlicher Bedeutung.

Im Hinblick auf das Interview mit dem "Tagesspiegel" verweist er darauf, dass dieses erst nach der Veröffentlichung in der "Bunten" erschienen sei. Keinesfalls könne dieses Interview als ein inkonsistentes Verhalten im Hinblick auf den Schutz seiner Privatsphäre angesehen werden. Er habe ausschließlich über seine Fußball-Karriere geredet und zudem deutlich gemacht, dass er nicht ein "neues Thema" werden wolle.

Der Kläger beantragt:

  • 1.

    Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250 000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen am Geschäftsführer, zu unterlassen,

    in Bezug auf den Kläger zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

    "... hat München verlassen. Und seine Familie sucht ein neues Haus, ohne ihn."

    "Ein gemeinsamer Traum sollte das prunkvolle Zuhause sein. Ein Rückzugsort des Spitzensportlers und seiner kleinen Familie: Auf drei Etagen, im toskanischen Landhausstil, die Wände lachsfarben gestrichen. Im März bezogen der Ex-Fußballprofi und Freundin ..., 40, die Traumvilla im schicken Münchner Vorort Grünwald. Das 1 600 Quadratmeter große Parkgrundstück war der perfekte Abenteuerspielplatz für Sohn ..., 3, und Hund Chico. Die prominente Nachbarschaft der ... liest sich wie das Who's who der Münchner Society: ... wohnten nur ein paar Häuser weiter (...) Jetzt hat es sich ausgeträumt! Die 300-Quadratmeter-Villa steht laut "Sport-Bild", seit vergangener Woche zum Verkauf. Preis: 2,6 Mio. Euro. Doch wie kam es so weit? Wie BUNTE erfuhr, soll sich das Paar getrennt haben (...) Und ...? Der wurde in letzter Zeit allein in Berlin gesichtet. Dort bewohnt er in Charlottenburg eine Dachgeschosswohnung. Es sieht aus, als baue er sich ein neues Leben auf. Ein Vertrauter zu BUNTE: "Am liebsten hätte ..., dass die Leute vergessen, dass er je Fußballer war.". Vom Sport hat er sich jedoch nicht zurückgezogen: Regelmäßig joggt ... durch den Berliner Tiergarten, gestählt und wieder muskelbepackt wie in alten Bestzeiten (...) Zunächst ging er allein auf Weltreise, in die USA und nach Mexiko. Von Beziehungsproblemen war jedoch nie etwas zu spüren. Freundin ... war stets an seiner Seite, hielt zu ihm. Noch letzten Winter verbrachte die Familie, gemeinsam mit ...s Eltern Kilian und Gabriele sowie seiner Schwester ..., einen Urlaub in Südtirol. Und jetzt, nach fünf Jahren, die Trennung. Konnte ... dem wechselhaften Leben des Ex-Fußballers nicht mehr standhalten? Aus dem Freundeskreis erfährt BUNTE, dass ... künftig "viel reisen und studieren möchte"."

  • 2.

    Der Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger gegenüber der Kanzlei ... Rechtsanwälte von der In...

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