Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Behandlung einer NARAG-Heizung. Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Bewertungskriterien für eine Wohnanlage

 

Orientierungssatz

1. Bei einer NARAG-Heizung handelt es sich um eine mit Kohle betriebene Heizung und damit nicht um eine Sammel- bzw Zentralheizung. Denn unabdingbares Erfordernis für eine Sammelheizung ist, daß die Brennstoffversorgung automatisch erfolgt.

2. Für die Einordnung einer Wohnung im örtlichen Mietspiegel ist insbesondere deren Lage zu beachten. Eine zumindest durchschnittlich gute Wohnlage ist gegeben bei Grünbezug und geringer Belastung durch Straßenverkehrslärm. Ferner kann unabhängig von den wertneutralen baualterstypischen Merkmalen bezogen auf die Beschaffenheit die aufgelockerte Bauform der Wohnanlage mit großzügigen Grünflächen zwischen den Gebäuden, die den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stehen, werterhöhend berücksichtigt werden.

 

Nachgehend

OLG Hamburg (Urteil vom 24.07.2002; Aktenzeichen 3 U 164/01)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738992

NZM 2002, 945

ZMR 2001, 896

WE 2001, 253

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