Entscheidungsstichwort (Thema)
Gasversorgung: Gerichtliche Billigkeitskontrolle einer Gaspreiserhöhung
Leitsatz (amtlich)
In Übereinstimmung mit dem Urteil der 1. Instanz unterliegt auch nach Auffassung der Kammer die von der Beklagten vorgenommene Erhöhung der Gaspreise einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB. Diese Überprüfungsmöglichkeit wird weder durch anderweitige Regelungen des Kartellrechts oder des Energiewirtschaftsrechts noch durch eine Substitutions-Wettbewerbssituation mit anderen Wärmeenergieträgern gehindert.
Orientierungssatz
Zitierungen: Weiterführung BGH, 5. Februar 2003, VIII ZR 111/02, NJW 2003, 1449 und BGH, 18. Oktober 2005, KZR 36/04; Abgrenzung LG Hannover, 12. März 1992, 21 O 119/91 (Kart), RdE 1992, 194; entgegen OLG Brandenburg, 10. Januar 2001, 7 U 16/99 und OLG Düsseldorf, 3. Februar 2005, VI-U (Kart) 19/04, RdE 2005, 169.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1735334 |
Info M 2006, 204 |
WuW 2006, 527 |
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