Entscheidungsstichwort (Thema)
Vollstreckungsschutzantrag: Pfändbarkeit von Mieteinnahmen trotz drohender Sozialhilfebedürftigkeit des Schuldners
Leitsatz (amtlich)
Allein der Umstand einer hierdurch drohenden Sozialhilfebedürftigkeit des Schuldners hindert - jedenfalls derzeit noch - die Pfändung von Mieteinnahmen als einzigen Einkünften des Schuldners nicht.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1737790 |
JurBüro 2004, 158 |
NJOZ 2004, 367 |
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