Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Anspruch eines ausländischen Mieters auf Gestattung der Errichtung einer Parabolantenne

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Informationsfreiheit des ausländischen Mieters begründet die Befriedigung seines Informationsbedürfnisses nicht mit jedem, sondern durch geeignete Mittel. Ein geeignetes Mittel muss nicht das kostengünstigste Mittel sein; die Eigentümerinteressen des Vermieters sind dabei zu berücksichtigen.

 

Orientierungssatz

Ein ausländischer Mieter hat keinen Anspruch auf Gestattung der Errichtung einer Parabolantenne, wenn seinem berechtigten Informationsinteresse bei Abwägung mit den Interessen des Vermieters an der Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes seines Hauses hinreichend durch die Anschaffung einer sogenannten Set-Top-Box nebst Smart-Card für das Breitbandkabel (über die türkische Sender empfangen werden können) Rechnung getragen werden kann.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733315

WuM 2001, 235

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