Nachgehend

BGH (Beschluss vom 13.12.2022; Aktenzeichen XI ZB 21/20)

 

Tenor

Es wird Folgendes festgestellt:

1. Die Chancen und Risiken des Beteiligungsangebots werden im Rahmen des Kapitels "Sensitivitätsanalysen" auf Seite 35 des Verkaufsprospekts unzutreffend, irreführend und unvollständig dargestellt, indem unzutreffender Weise eine "zur Rückführung des Beteiligungskapitals inklusive Agio (Dynamik-Kapital)" benötigte Anschlusscharterrate in Höhe von lediglich ca. USD 23.000/Tag graphisch dargestellt wird, ohne darauf hinzuweisen, dass bei der dem Szenario zugrunde liegenden Berechnung anstelle der in der Prognoserechnung (Seite 28 bis 34 des Verkaufsprospekts) für die Jahre 2007 bis 2010 prognostizierten Auszahlungen an die Anleger (Dynamik-Kapital) in Höhe von jährlich 8% lediglich Auszahlungen in Höhe von 5% in den Jahren 2007 bis 2009 und 1% im Jahr 2010 berücksichtigt wurden."

2. Die Chancen und Risiken des Beteiligungsangebots werden im Rahmen des Kapitels "Sensitivitätsanalysen" auf Seite 35 des Verkaufsprospekts unzutreffend, irreführend und unvollständig dargestellt, da unzutreffender Weise die Anschlusscharterraten, die "eine Deckung aller kalkulierten Fonds- und Schiffsbetriebskosten, Zinsaufwand und Rückführung der Fremdfinanzierung gewährleisten" in Höhe von ca. USD 18.600/Tag ab Auslaufen des Festchartervertrages im Jahr 2011 und ca. 10.800 USD/Tag ab dem Jahr 2020 graphisch dargestellt wird,

a. ohne darauf hinzuweisen, dass bei der dem Szenario zugrunde liegenden Berechnung anstelle der in der Prognoserechnung (Seite 28 bis 34 des Verkaufsprospektes) für die Jahre 2007 bis 2010 prognostizierten Auszahlungen

aa) für die Anleger (Garant-Kapital) in Höhe von 6% p.a. ab 2006 und

bb) für die Anleger (Dynamik-Kapital) in Höhe von 8%

bereits von Beginn an keinerlei Auszahlungen berücksichtigt werden,

b. ohne darauf hinzuweisen, dass bei der dem Szenario zugrunde liegenden Berechnung anstelle des in der Prognoserechnung (Seite 28 bis 34 des Verkaufsprospektes) ausgewiesenen Tilgungsverlaufs des Schiffshypothekendarlehens ein vollständig anderer Tilgungsverlauf berücksichtigt wurden, in dem

aa) in den Jahren 2006 bis 2011 anstelle der prognostizierten Tilgung in Höhe von kumuliert TUSD 18.000 eine solche von TUSD 29.070 erfolgt und

bb) in den Jahren 2012 bis 2019 anstelle der vertraglichen Tilgungsraten in Höhe von jährlich USD 4.000.000 (2020: USD 2.000.000) lediglich Tilgungen in Höhe von USD 2.660.000 bzw. in 2020 in Höhe von lediglich USD 1.090.000

vorgesehen wurden.

3. Die Aussage auf Seite 35 "Bei einem Beitritt über die Variante Garant-Kapital ergeben sich durch die gesellschaftsvertraglichen Regelungen bei den dargestellten Alternativszenarien gegenüber dem jeweiligen Basisszenario keine Abweichungen" ist falsch, da bei der Ermittlung des unmittelbar darunter abgebildeten Szenarios "Benötigte Charterrate zur Deckung aller Kosten und Rückführung des Fremdkapitals" die Auszahlungen an die Garant-Anleger vollständig gestrichen sind und sich für Garant-Anleger somit erhebliche Abweichungen ergeben.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

I. 1. Die Musterkläger und weitere Anleger nehmen die Musterbeklagte zu 1) als Gründungsgesellschafterin und Anbieterin, die Musterbeklagte zu 2) als Gesellschafterin und Treuhandkommanditistin und die Musterbeklagte zu 3) als Schiffsmanagerin wegen unrichtiger Angaben im Prospekt der DS Rendite-Fonds Nr. xx8 DS AKG (nachfolgend: Fondsgesellschaft) in Anspruch.

Das Landgericht Dortmund hat insoweit am 29.03.2017 drei Beschlüsse (3 O 145/16, 3 O 321/16 und 3 O 620/15 LG Dortmund) erlassen und die Sachen dem Oberlandesgericht Köln zum Zwecke des Erlasses eines Musterentscheids gemäß § 16 KapMuG mit folgenden Feststellungszielen vorgelegt:

1. Die Chancen und Risiken des Beteiligungsangebots werden im Rahmen des Kapitels "Sensitivitätsanalysen" auf Seite 35 des Verkaufsprospekts unzutreffend, irreführend und unvollständig dargestellt, indem unzutreffender Weise eine "zur Rückführung des Beteiligungskapitals inklusive Agio (Dynamik-Kapital)" benötigte Anschlusscharterrate in Höhe von lediglich ca. USD 23.000/Tag grafisch dargestellt wird,

a) obwohl hierfür bereits rechnerisch eine höhere Anschlusscharter erforderlich ist,

b) ohne darauf hinzuweisen, dass es bei einer Anschlusscharter in der dargestellten Höhe zu einer mehrjährigen Verletzung des Kreditvertrages durch Verstoß gegen die im Kreditvertrag enthaltene loan-to-value-Klausel kommt, was wiederum zu einer Gefährdung des Kreditvertrages und damit auch der Beteiligungsgesellschaft führt,

c) ohne bei der Berechnung der "benötigten Anschlusscharterrate" zu berücksichtigen, dass aufgrund der vorhersehbaren Verletzung des Kreditvertrages durch Verstoß gegen die darin enthaltene loan-to-value-Klausel vorhersehbar erhöhte Kreditkosten anfallen werden, bzw.

d) ohne darauf hinzuweisen, dass bei der dem Szenario zugrunde liegenden Berechnung anstelle der in der Prognoserechnung (Seite 28 bis...

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