Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel

 

1.

der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,

 

2.

der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,

 

3.

der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133 Abs. 1 dieses Gesetzes sowie nach § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

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