Entscheidungsstichwort (Thema)

Asyl

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 27.02.2003; Aktenzeichen 2 BvR 897/02)

VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 24.04.2002; Aktenzeichen A 6 S 238/02)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

 

Tatbestand

Der am 02.11.1966 geborene Kläger ist chinesischer Staatsangehöriger. Er reiste nach seinen Angaben am 23.05.2000 mit dem Flugzeug von Peking nach Frankfurt. Am 26.05.2000 beantragte er seine Anerkennung als Asylberechtigter.

Bei seiner Anhörung vor dem Bundesamt am 08.06.2000 gab der Kläger an, er sei mit einem gültigen Pass, der einen anderen Namen getragen habe und mit einem deutschen Visum versehen gewesen sei, in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Der Schlepper habe den Pass und die Flugtickets behalten. Er habe bis 1985 das Gymnasium besucht und von 1985 bis 87 die Polizeiakademie. Seit 1987 sei er bis zur Ausreise in seiner Heimatstadt Polizist gewesen. Auf Frage nach dem Reiseweg: Er sei am 19.05.2000 von Guangzhou mit der Bahn nach Peking gefahren. Am 23.05.2000 sei er von Peking nach Frankfurt geflogen. Danach sei er mit der Bahn nach Karlsruhe gefahren. In Karlsruhe habe ihn der Schlepper in eine Wohnung gebracht. Dort habe er zwei Nächte verbracht und sei am 25.05. mit der S-Bahn zur Asylstelle gefahren. Er sei mit China Airlines geflogen und zwar sei er um 12.00 Uhr mittags abgeflogen und um etwa 18.40 Uhr in Frankfurt gelandet. Die Flugnummer laute CA 931. Er sei unter dem Namen XXX gereist. Für die Reise habe er 20.000 Yuan bezahlt. Der Schlepper sei ein Chinese namens Li gewesen, er stamme aus Nordchina. Auf Frage nach seinen Asylgründen: Es sei im Dezember 1997 in einem Restaurant in Tian Jin passiert. Dort habe eine 17 Jahre alte Bedienung gearbeitet. Ein Mann namens XXX sei Chef der Mafia in Tian Jin. Er habe zwei Brüder. Ein Bruder sei hoher Beamter in seinem Bezirk. Der zweite Bruder sei Polizist. Aus diesem Grunde habe er machen können, was er gewollt habe. Li sei im Dezember 1997 gekommen und habe die Bedienung begehrt. Sie habe ihm gefallen. Er habe das Mädchen mit Gewalt entführen wollen. Dies habe er schließlich getan. Der Chef des Restaurants habe daraufhin die Polizei angerufen. Das Mädchen habe allein in Tian Jin gelebt. Sie sei aus Jiangzu gewesen. Er habe sich zum Restaurant begeben und der Chef habe ihm die Sache geschildert. Er habe mit seinem Dienstwagen die ganze Stadt abgesucht und schließlich den Li gefunden. Er habe sich in seinem Auto befunden und einen Fahrer bei sich gehabt. Auch das Mädchen sei mit im Pkw gewesen. Man habe sie bereits malträtiert. Das habe man sofort gesehen. Sie habe keinen Schlüpfer mehr an gehabt. Er habe alle festgenommen und sie zur Wache gebracht. Danach habe er Fotografien von dem Mädchen gemacht. Sie habe ausgesagt, von beiden vergewaltigt worden zu sein. Nach polizeilichen Untersuchungen hätten sie festgestellt, dass dies zutreffe. Die beiden seien in Haft genommen worden. Das Mädchen sei ins Restaurant zurückgebracht worden und man habe den Fall der Staatsanwaltschaft weitergegeben, die beiden seien angeklagt worden. Während dieser Zeit sei eine Person zu ihm gekommen und habe ihm 50.000 Yuan angeboten. Er hätte den Bericht ändern sollen, er habe dies aber abgelehnt. Einige Zeit später habe die Staatsanwaltschaft angerufen und ihm berichtet, dass die Untersuchung nicht ausreichend sei. Sie hätten die Untersuchung nochmals wiederholen wollen. Das Ergebnis sei gegenläufig gewesen. Li sei gegen Kaution freigelassen worden. Li habe ihn dann angezeigt. Er habe ihm vorgeworfen, er habe ihm nur schaden wollen. Dieser Vorfall sei am 15.02.1998 gewesen. Er habe nun nochmals alles belegen müssen, habe das Mädchen aber nicht mehr finden können. Sein Chef habe ihn ebenfalls beschuldigt. Er sei dann zum obersten Chef gegangen, sei aber nicht angehört worden. Ende Februar 1998 habe er sich zur obersten Behörde in Peking begeben. Dort habe er nochmals alles erklärt. Man habe nochmals Beweismittel von ihm haben wollen. Er habe in drei Tagen wieder kommen sollen. Er habe nochmals vorgesprochen und habe Leute von der obersten Behörde in Tian Jin getroffen. Man habe ihn wieder zurückgebracht und vom Dienst suspendiert. Sie hätten ihm gesagt, dass sie alles nochmals untersuchen würden. Man habe ihn gefragt, warum er nach Peking gegangen sei. Er habe gesagt, er habe nur die Wahrheit sagen wollen. Er habe dann immer noch nach Beweisen gesucht. In dieser Zeit sei die Mafia fast jeden Tag in seine Wohnung gekommen und habe ihm Angst eingejagt. Sie hätten die Fenster beschädigt und vor der Wohnung herumgeschossen. Darüber hinaus habe man ihn telefonisch bedroht. Sie hätten ihn töten wollen. Im Juli 1998 habe ihn ein Kollege angerufen und ihm berichtet, dass die Polizei ihm die Schuld geben und ihn festnehmen wolle. Daraufhin sei er nach Guangzhou geflohen. Von dort aus sei es weiter nach Zhengzen gegangen. Dort habe ein ehemaliger Kollege ein Geschäft. Der Kollege, ...

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