1Das Staatsministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Anforderungen an die Zulassung von privaten Prüflaboratorien und an das Laborpersonal zu stellen, die Probenahmen und analytische Untersuchungen im Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes, dieses Gesetzes oder im Rahmen der nach diesen Gesetzen bestehenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen durchführen. 2In der Rechtsverordnung können insbesondere
1. |
die Teilnahme an Laboraudits und Ringversuchen, die Kompetenz hinsichtlich bestimmter Analyseverfahren und andere Maßnahmen des analytischen Qualitätsmanagements, |
2. |
die bei der Tätigkeit einzuhaltenden Verpflichtungen wie Weiterbildungs-, Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten, |
4. |
die Anforderungen an die betriebliche Ausstattung, |
5. |
das Zulassungsverfahren, |
6. |
das Erlöschen und der Widerruf der Zulassung, |
7. |
die Bekanntgabe der zugelassenen Prüflaboratorien und |
8. |
die Entgelte für die Laborleistungen |
geregelt werden.
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen