Das Amt des Notars erlischt durch
1. |
Entlassung aus dem Amt (§ 48), |
2. |
Erreichen der Altersgrenze (§ 48a) oder Tod, |
3. |
[Bis 31.07.2021: vorübergehende ] [2]Amtsniederlegung (§§ 48b, 48c), |
4. |
bestandskräftigen Wegfall der Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer im Fall des § 3 Absatz 2, |
5. |
rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung, die einen Amtsverlust (§ 49) zur Folge hat, |
6. |
bestandskräftige Amtsenthebung (§ 50), |
7. |
rechtskräftiges disziplinargerichtliches Urteil, in dem auf Entfernung aus dem Amt (§ 97 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 3) erkannt worden ist. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen