Gründe

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 50 000 € festgesetzt (§ 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG).

 

Unterschriften

Bardenhewer, Hahn, Vormeier

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1462364

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