Die Ansprüche aus einem und demselben Recht haben untereinander folgende Rangordnung:
1. |
die Ansprüche auf Ersatz der im § 10 Abs. 2 bezeichneten Kosten; |
2. |
die Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen und andere Nebenleistungen; |
3. |
der Hauptanspruch. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen