Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausschließlicher Gerichtsstand in Mietsachen: Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus Titel über Wohnraummiete

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Wird ein Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Titel über Wohnraummiete gemäß § 826 BGB geltend gemacht, ist das örtliche Mietgericht zuständig.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732651

WuM 2003, 38

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