Entscheidungsstichwort (Thema)
Pfändbarkeit des Wohngeldes zusammen mit dem Arbeitseinkommen
Orientierungssatz
Das Wohngeld unterliegt grundsätzlich der Pfändung und ist auf Antrag mit der Pfändung des Arbeitseinkommens zusammenzurechnen.
Fundstellen
Haufe-Index 1739485 |
InVo 2001, 69 |
Rpfleger 2000, 509 |
WuM 2002, 96 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen