nicht rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
AGB „Online-Service”
Leitsatz (amtlich)
Folgende, in die AGB einer Bank, die ihren Girokunden die Teilnahme an einem so genannten „Online-Service” anbietet, eingebrachte Klausel hält einer Inhaltskontrolle nach Maßgabe des § 9 AGBG nicht stand:
Die P…bank ist berechtigt, den Zugang zum P…bank Online-Service aus wichtigem Grund jederzeit zu sperren. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verdacht einer mißbräuchlichen Nutzung des P…bank Online-Service besteht. Eine solche Sperre und eine Sperre auf Veranlassung des Kunden kann der Kunde über den P…bank Online-Service nicht aufheben.
Die in denselben AGB ebenfalls enthaltene Klausel
Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum P…bank Online-Service möglich.
ist hingegen AGB-rechtlich nicht zu beanstanden.
Normenkette
AGBG §§ 13, 9
Verfahrensgang
LG Köln (Aktenzeichen 26 O 115/98) |
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14.07.1999 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln –26 O 115/99– teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechsmonatiger Dauer zu unterlassen,
im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen, insbesondere Giro-, Spar- und Bankverträgen des Postbank Online-Service mit PIN und TAN die nachfolgende und dieser inhaltsgleiche Klausel in Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen sowie sich auf diese Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen, soweit es sich nicht um Verträge mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder einem Kaufmann handelt, wenn dieser Vertrag zum: Betrieb seines Handelsgewerbes gehört:
„Die Postbank ist berechtigt, den Zugang zum Postbank Online-Service aus wichtigem Grund jederzeit zu sperren. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verdacht einer mißbräuchlichen Nutzung des Postbank Online-Service besteht. Eine solche Sperre und eine Sperre auf Veranlassung des Kunden kann der Kunde über den Postbank Online-Service nicht aufheben” wie nachstehend wiedergegeben:
Hinweise
Die technische Verbindung zum P…bank Online-Service ist ausschließlich über folgende Online-Zugangskanale herzustellen:
Über T-Online
- Leitseite *28000# oder *…bank#
- oder direkt über die in der Bedienungsanleitung angegebene Seitennummer der kontoführenden Niederlassung, z. B. für P…bank Niederlassung K. *2800…# oder *28000…#
Über Internet
- http://www.p…bank.de
- oder direkt über die in der Bedienungsanleitung angegebene Startseite.
Für die Teilnahme am T-Online-Dienst gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zugehörige Preisliste der Online Pro Dienste GmbH & Co KG. einer Tochtergesellschaft der Deutschen T. AG. An Kosten entstehen das Entgelt für die Zugangsberechtigung, zur Zeit 8,– DM einschließlich Mehrwertsteuer je Monat sowie das jeweils anfallende Verbindungsentgelt für den Zugang zuzüglich Telefonentgelt zum City-Tarif in ganz Deutschland. Die einmaligen Kosten für die Anmeldung bei der Online Pro Dienste GmbH übernimmt die P…bank.
Die Teilnahme am T-Online-Dienst ist jederzeit bei der Online Pro Dienste GmbH & Co KG kündbar mit einer Frist von 6 Werktagen, der Samstag gilt nicht als Werktag. Die Zugangskennung und das persönliche Kennwort wird von der Online Pro Dienste GmbH & Co KG mitgeteilt.
Besondere Bedingungen der Deutschen P…bank AG – P…bank Online-Service mit PIN und TAN –
1 Der Inhaber eines P…bank Girokontos ist zur Inanspruchnahme der P…bank Online-Service mit PIN und TAN in dem von der kontoführenden Stelle der Bank angebotenen Umfang berechtigt, wenn diese ihm eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) schriftlich bekanntgegeben und Transaktionsnummern (TAN) überlassen hat.
Die von der Bank mitgeteilte PIN hat der Kunde nach Erhalt unverzüglich individuell zu ändern.
Der Kunde hat Zugang zum P…bank Online-Service, wenn er zuvor seine Girokontonummer sowie seine PIN eingegeben hat.
Darüber hinaus hat der Kunde in den von der Bank im einzelnen angegebenen Fällen jeweils zusätzlich eine TAN einzugeben. Dem Kunden wird jeweils in der Benutzerführung angezeigt, ob eine TAN eingegeben werden muß. Eine TAN darf nicht mehr verwendet werden, sobald sie zur Übermittlung an die Bank freigegeben worden ist.
Sofern die Bank für Verfügungen im P…bank Online-Service eine Betrags- und/oder Stückzahlbegrenzung vorsieht, informiert sie den Kunden hierüber.
2 Der Kunde ist verpflichtet, die technische Verbindung zum P…bank Online-Service nur über die von der Bank gesondert mitgeteilten Online-Service-Zugangskanäle herzustellen.
3 Der Kunde hat die Bedienungsanleitung, die er von der Bank erhält, und die ihm während des Online-Kontaktes angezeigte Benutzerführung zu beachten und alle von ihm eingegebenen...