1.

Verordnung über das Erbbaurecht

ergänzt sind § 14, § 17 Abs. 1;

 

2.

Allgemeine Verfügung über die Einrichtung und Führung des Grundbuchs (Grundbuchverfügung)

 

3.

Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens

 

4.

Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen

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