Helmut Knüpp
Vorstandsvorsitzender Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein
Er hat das „Kieler Modell“ entwickelt, das es Eigentümern leichter macht, Wohnraum an Flüchtlinge zu vermieten. Ein direkter Mietvertrag mit einem Asylbewerber müsste in dieser Phase nach deutschem Mietrecht zeitaufwändig gekündigt werden, wenn der Asylbewerber abgeschoben wird oder untertaucht. Der Mietvertrag, der juristisch einem Gewerberaum-Mietvertrag gleichkommt, wird mit der Kommune abgeschlossen, solange über das Bleiberecht nicht entschieden ist. Es sieht zwei Nutzungsphasen vor: In der ersten Phase von etwa fünf Jahren können hier Asylbewerber einziehen, in der zweiten Phase werden diese Wohnungen zu barrierefreien Altenwohnungen umgebaut. Wie gehen Vermieter vertraglich mit der Ausnahmesituation in puncto Flüchtlinge um?