Plassmanns Baustelle
Der Vermieter einer Wohnung kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter oder Untermieter in der Wohnung in größerem Umfang Cannabis anbaut und konsumiert (AG Hamburg-Altona, Urteil v. 14.2.2012, 316 C 275/11)
Der Vermieter einer Wohnung kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter oder Untermieter in der Wohnung in größerem Umfang Cannabis anbaut und konsumiert (AG Hamburg-Altona, Urteil v. 14.2.2012, 316 C 275/11)