Studie: Mitarbeiter greifen wenig auf Brückenteilzeit zurück
Seit Januar 2019 können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren reduzieren - mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit. So sieht es das Brückenteilzeitgesetz vor, das die Bundesregierung 2018 verabschiedete. Eine Studie des ifo Instituts mit dem Personaldienstleister Randstad zeigt jedoch, dass der neue Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bisher noch nicht häufig genutzt wird. Insgesamt wurde die Brückenteilzeit in knapp einem Drittel der Unternehmen angefragt, in 22 Prozent selten, in elf Prozent gelegentlich und nur in drei Prozent häufig. Befragt wurden rund 1.000 Personalleiterinnen und -leiter aus dem Industrie-, Handels- und Dienstleistungssektor im dritten Quartal 2019.