Arbeitsverträge künftig per E-Mail möglich

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Wie die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am Donnerstag mitteilten, soll ein entsprechender Passus in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden. Die nun getroffene Vereinbarung sieht vor, dass statt der Schriftform für die Vertragsbedingungen künftig die Textform ausreicht. Damit kann der Abschluss eines Arbeitsvertrags komplett per E-Mail ablaufen.
Änderung des Nachweisgesetzes
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schrieb in einem Brief an die von der Neuregelung betroffenen Verbände: «Konkret soll im Nachweisgesetz künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform ermöglicht werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis erhält.» Nur wenn Arbeitnehmer dies verlangten, müsse der Arbeitgeber ihnen einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen. Laut Buschmann sollen auch Arbeitnehmer-Überlassungsverträge künftig per E-Mail abgeschlossen werden können.
«Die Regelungen werden den Alltag erleichtern und gleichzeitig Rechtssicherheit und die Interessen der Beschäftigten garantieren», sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic. Durch die jetzt gefundene Lösung werde Bürokratie reduziert, gleichzeitig aber sichergestellt, dass im Streitfall beweisfeste Dokumente eingefordert werden könnten, betonte Katja Mast (SPD).
Bundesregierung will Bürokratieabbau vorantreiben
Bürokratieabbau werde «ein Dauerbrenner dieser Legislaturperiode» sein, versprach Buschmann. Das Kabinett hatte vergangene Woche ein Bürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg gebracht. Es muss im Bundestag und Bundesrat noch abschließend beraten und beschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre vor.
Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schriftform ersetzen.
-
Personalakten im öffentlichen Dienst
3201
-
Teilzeitkrankschreibung – ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
97
-
Faxgeräte in Behörden - Bann oder Beibehaltung?
72
-
Schafft das Mitarbeitergespräch ab!
70
-
Initiative fordert „grundlegende Umbauten im Maschinenraum des Staates“
54
-
Öffentliche Verwaltung ohne Personal? 4 Wege aus der Krise!
49
-
Wie Behörden erfolgreich kommunizieren
392
-
Studie: Bedarf und Wachstumspotenziale von KI in der Verwaltung noch größer als im Privatsektor
34
-
Cyberattacken auf Kommunen: Bedrohung von IT-Strukturen der Behörden werden immer größer
33
-
Führung braucht eine (R)Evolution!
30
-
Bekämpfung des Pflegenotstands durch KI
24.03.2025
-
Cyberattacken auf Kommunen: Bedrohung von IT-Strukturen der Behörden werden immer größer
20.03.2025
-
Initiative fordert „grundlegende Umbauten im Maschinenraum des Staates“
13.03.2025
-
Ineffizienter Ausbau der Verwaltung verschärft demografische Probleme der Privatwirtschaft
28.02.2025
-
Etteln, nicht Sydney oder Hong Kong: Westfälisches Dorf ist „Smart City 2024“
21.02.2025
-
Kundenzufriedenheit mit der Verwaltung: Von der Customer Journey zur Citizen Journey
14.02.2025
-
„Veränderungsexperten“ für die Verwaltungen dringend gesucht
07.02.2025
-
115 Verwaltungsleistungen des Bundes sind endgültig digital
28.01.2025
-
Mit-Mach-Stadt Brandis: Wo der Bürgermeister zum Café Communale einlädt
24.01.2025
-
IW-Studie: Personalmangel trotz Stellenzuwachs
22.01.2025