Arbeitsverträge künftig per E-Mail möglich
Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Wie die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am Donnerstag mitteilten, soll ein entsprechender Passus in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden. Die nun getroffene Vereinbarung sieht vor, dass statt der Schriftform für die Vertragsbedingungen künftig die Textform ausreicht. Damit kann der Abschluss eines Arbeitsvertrags komplett per E-Mail ablaufen.
Änderung des Nachweisgesetzes
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schrieb in einem Brief an die von der Neuregelung betroffenen Verbände: «Konkret soll im Nachweisgesetz künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform ermöglicht werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis erhält.» Nur wenn Arbeitnehmer dies verlangten, müsse der Arbeitgeber ihnen einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen. Laut Buschmann sollen auch Arbeitnehmer-Überlassungsverträge künftig per E-Mail abgeschlossen werden können.
«Die Regelungen werden den Alltag erleichtern und gleichzeitig Rechtssicherheit und die Interessen der Beschäftigten garantieren», sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic. Durch die jetzt gefundene Lösung werde Bürokratie reduziert, gleichzeitig aber sichergestellt, dass im Streitfall beweisfeste Dokumente eingefordert werden könnten, betonte Katja Mast (SPD).
Bundesregierung will Bürokratieabbau vorantreiben
Bürokratieabbau werde «ein Dauerbrenner dieser Legislaturperiode» sein, versprach Buschmann. Das Kabinett hatte vergangene Woche ein Bürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg gebracht. Es muss im Bundestag und Bundesrat noch abschließend beraten und beschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre vor.
Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schriftform ersetzen.
-
Personalakten im öffentlichen Dienst
4061
-
Schafft das Mitarbeitergespräch ab!
122
-
Öffentliche Verwaltung ohne Personal? 4 Wege aus der Krise!
114
-
Arbeitsverträge künftig per E-Mail möglich
74
-
Faxgeräte in Behörden - Bann oder Beibehaltung?
54
-
Ist der Fachkräftemangel zu Ende?
52
-
Wie Behörden erfolgreich kommunizieren
422
-
Klagen von Geflüchteten gegen Bezahlkarte in Bayern erfolgreich
37
-
80 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst können sich Wechsel des Arbeitgebers vorstellen
37
-
Studie: Bedarf und Wachstumspotenziale von KI in der Verwaltung noch größer als im Privatsektor
36
-
Projekt KERN erhält Preis für „Gute Verwaltung“: Ein UX-Standard für die gesamte deutsche Verwaltung
12.11.2024
-
Studie: Bedarf und Wachstumspotenziale von KI in der Verwaltung noch größer als im Privatsektor
28.10.2024
-
Landkreis darf auf Homepage kein kostenloses Stellenportal führen
25.10.2024
-
Bürger erwarten bessere digitale Dienstleistungen der Verwaltung
18.10.2024
-
Nicht mehr aufs Amt: Digitale Wohnsitzanmeldung in Schleswig-Holstein landesweit möglich
11.10.2024
-
Lasst sie einfach ihren Job machen!
02.10.2024
-
Ist der Fachkräftemangel zu Ende?
24.09.2024
-
München, Hamburg und Köln liegen bei der Digitalisierung vorne
17.09.2024
-
So einfach digitalisieren Sie Zahlungen im öffentlichen Sektor
16.09.2024
-
Low-Code-Plattformen: Digitalisierung zum Selbermachen
13.09.2024