Behördengänge online erledigen in MV

Über das seit fast vier Jahren bestehende MV-Serviceportal haben Bürgerinnen und Bürger im Nordosten mittlerweile Tausende Behördengänge online erledigt. Die Ziele des Onlinezugangsgesetzes konnten aber nicht erreicht werden.

Vor fast vier Jahren ist die zentrale Website für Online-Verwaltungsleistungen in MV ans Netz gegangen.

Zahl der Nutzer wächst

«Aktuell fast 35.300 Nutzerkonten – im September 2019 waren es 117 – sowie bereits 29.000 über das Portal gestellte Anträge sprechen für sich», teilte der Schweriner Digitalisierungsminister Christian Pegel (SPD) mit. Die Zahl der Nutzer, Anträge und zur Verfügung stehenden Verwaltungsleistungen wachse «in gemäßigtem Tempo, aber stetig».

Unter www.mv-serviceportal.de können Bürgerinnen und Bürger nach Aussage des Ministers 294 unterschiedliche Leistungen in 23 Landesbehörden, 6 Landkreisen, 114 Kommunalverwaltungen, 5 Wirtschaftskammern, 3 Zweckverbänden sowie in 21 Bundes- und sonstigen Behörden erledigen. Dazu zählen laut Ministerium etwa die Beantragung von Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden, die An- oder Abmeldung der Hundesteuer oder die Beantragung eines Gewerbes. Auch Fördermittelanträge gehörten zu den Leistungen.

«Gerade frisch hinzugekommen ist die Möglichkeit, sich landesweit als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer, in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerker oder auch die Handwerkerrolle eintragen zu lassen», teilte Pegel mit.

Angebotene Leistungen werden schrittweise ausgebaut

Ende Juni 2019 war das Portal gestartet. Damals konnten laut Ministerium in 40 Kommunen etwa Urkunden online beantragt werden. «Insgesamt sollen künftig schrittweise über das Portal alle Verwaltungsleistungen von Bund, Land und Kommunen, deren Digitalisierung das Onlinezugangsgesetz des Bundes vorsieht, angeboten werden», kündigte Minister Pegel an.

Ziel des Onlinezugangsgesetzes verfehlt

Von diesem Ziel ist man allerdings noch ein gutes Stück entfernt. Eigentlich sollten laut Onlinezugangsgesetz bis Ende 2022 insgesamt 4.000 auf Land und Kommunen entfallende Angebote über das Portal nutzbar sein und nicht wie derzeit knapp 300. Eine Sprecherin des Digitalisierungsministeriums verwies auf die Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsanbieter. Das Ministerium selbst habe in seiner eigenen Zuständigkeit alles gemacht, wozu es aufgefordert gewesen sei.

dpa