Bundesrat stimmt Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber zu
Der Bundesrat hat am 26.4.2024 dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht und damit der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber zugestimmt. Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und tritt zum großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesregelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber
Einige Bundesländer hatten die Bezahlkarte für Asylbewerber bereits auf Landesebene eingeführt. Nun ist sie auch im Bundesrecht, genauer gesagt im Asylbewerberleistungsgesetz, gesetzlich verankert. Sie tritt dort neben die bereits bestehenden Regelungen zu Geld- und Sachleistungen. Die Länder sind allerdings weiterhin frei in ihrer Entscheidung, ob sie die Bezahlkarte einführen und wie sie die Nutzung der Karte näher ausgestalten. Auch den zuständigen Behörden bleibt im Rahmen ihrer Ermessensausübung die Möglichkeit, sich im Einzelfall gegen den Einsatz einer Bezahlkarte zu entscheiden.
Beschluss des Bundestags zur Bezahlkarte
Am 12.4.2024 hatte der Bundestag eine gesetzliche Grundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Das Parlament stimmte mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür, auch die AfD und das BSW votierten dafür.
Behörden vor Ort können über mögliche Höhe der Bargeldabhebung entscheiden
Auf die Einführung der Karte hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder am 6.11.2023 verständigt. In dem Gesetz wird nun festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde «den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort» Rechnung getragen.
Gewerkschaft der Polizei warnt vor zu geringem Bargeldanteil für Geflüchtete
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte davor, den Anteil des Bargelds für Geflüchtete zu gering zu halten. Geflüchtete stünden nicht selten unter dem Druck, Krankheitskosten der Familien im Herkunftsland mitzutragen oder schuldeten Schleusern Geld. Diese Drucksituation verschwinde nicht mit der Bezahlkarte und könne sich auch auf die Sicherheit der verbliebenen Familien in den Heimatländern auswirken, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. «Wenn hier nicht Maß und Mitte gehalten werden, besteht das Risiko, dass Geflüchtete versuchen werden, sich das nötige Geld über kriminelle Machenschaften zu besorgen.» Betroffene dürften nicht in die Kriminalität gedrängt werden.
-
Personalakten im öffentlichen Dienst
3351
-
Schafft das Mitarbeitergespräch ab!
118
-
Ist der Fachkräftemangel zu Ende?
91
-
Öffentliche Verwaltung ohne Personal? 4 Wege aus der Krise!
80
-
Arbeitsverträge künftig per E-Mail möglich
69
-
Faxgeräte in Behörden - Bann oder Beibehaltung?
68
-
Bis Ende 2025 alle Dienstleistungen für die Wirtschaft digital
60
-
Studie: Bedarf und Wachstumspotenziale von KI in der Verwaltung noch größer als im Privatsektor
42
-
Wie Behörden erfolgreich kommunizieren
422
-
Führung braucht eine (R)Evolution!
33
-
Flexibilität weiter denken
16.12.2024
-
Bis Ende 2025 alle Dienstleistungen für die Wirtschaft digital
04.12.2024
-
Bürgerbeauftragter: Digitale Verwaltung muss verständlich bleiben
26.11.2024
-
Deutsche Bürokratie kostet jährlich 146 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung
20.11.2024
-
Projekt KERN erhält Preis für „Gute Verwaltung“: Ein UX-Standard für die gesamte deutsche Verwaltung
12.11.2024
-
Studie: Bedarf und Wachstumspotenziale von KI in der Verwaltung noch größer als im Privatsektor
28.10.2024
-
Landkreis darf auf Homepage kein kostenloses Stellenportal führen
25.10.2024
-
Bürger erwarten bessere digitale Dienstleistungen der Verwaltung
18.10.2024
-
Nicht mehr aufs Amt: Digitale Wohnsitzanmeldung in Schleswig-Holstein landesweit möglich
11.10.2024
-
Lasst sie einfach ihren Job machen!
02.10.2024