Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen gerät weiter ins Stocken
Die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland kommt langsamer als versprochen voran. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die am 24. August bekannt geworden ist. Demnach ist es unwahrscheinlich, dass besonders häufig angefragte Dienstleistungen, wie von Bund und Ländern in Aussicht gestellt, bis Ende 2022 online erledigt werden können. Dazu gehören Verwaltungsvorgänge wie die Anmeldung eines Wohnsitzes, eine Eheschließung, die Beantragung eines neuen Personalausweises, die An- und Ummeldung eines Kraftfahrzeuges oder das Ausstellen einer Meldebescheinigung. Zuerst hatte das ARD-Hauptstadtbüro darüber berichtet.
Bund und Länder hatten eigentlich fünf Jahre Zeit, um ihre Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Dazu sollte das Onlinezugangsgesetz (OZG) dienen, das im August 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Es gab den Ländern fünf Jahre Zeit, alle 575 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren und online anzubieten.
Priorität für besonders relevante Verwaltungsdienstleistungen
Da sich bereits Anfang 2022 abzeichnete, dass dieses Ziel bis zum Jahresende nicht zu erreichen war, hatten sich Bund und Länder im Mai darauf geeinigt, dass bis Ende des Jahres immerhin 35 besonders relevante Verwaltungsdienstleistungen («Booster-Leistungen») online nutzbar sein sollen. Die aktuelle Antwort der Bundesregierung legt allerdings den Rückschluss nahe, dass selbst dieses abgespeckte Ziel nicht zu schaffen ist. In dem Schreiben des Bundesinnenministeriums heißt es, dass bislang nicht einmal die Hälfte der geplanten 35 «Booster»-Dienste für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt sind.
Kritik der Opposition: Falsche Schwerpunkte gesetzt
Die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Anke Domscheit-Berg, warf den Regierungen im Bund und den Ländern vor, bei der Digitalisierung falsche Schwerpunkte zu setzen. So stehe die Beantragung eines Waffenscheins auf der Liste der Verwaltungsdienstleistungen, die mit Hochdruck umzusetzen seien. Bund, Länder und Kommunen müssten sich aber vielmehr auf die Bereiche fokussieren, die tatsächlich relevant seien, beispielsweise die Möglichkeit, den Wohnsitz digital umzumelden.
Domscheit-Berg kritisierte außerdem, dass es keine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger gebe, wo man den Stand der Digitalisierung bis auf einzelne Kommunen heruntergebrochen sehen könne. Das existierende «Dashboard» zum Stand der Digitalisierung sei fehlerhaft und unvollständig.
Lesen Sie auch:
Onlinezugangsgesetz nicht mehr bis Ende 2022 umsetzbar
-
Personalakten im öffentlichen Dienst
3351
-
Schafft das Mitarbeitergespräch ab!
118
-
Ist der Fachkräftemangel zu Ende?
91
-
Öffentliche Verwaltung ohne Personal? 4 Wege aus der Krise!
80
-
Arbeitsverträge künftig per E-Mail möglich
69
-
Faxgeräte in Behörden - Bann oder Beibehaltung?
68
-
Bis Ende 2025 alle Dienstleistungen für die Wirtschaft digital
60
-
Studie: Bedarf und Wachstumspotenziale von KI in der Verwaltung noch größer als im Privatsektor
42
-
Wie Behörden erfolgreich kommunizieren
422
-
Führung braucht eine (R)Evolution!
33
-
Flexibilität weiter denken
16.12.2024
-
Bis Ende 2025 alle Dienstleistungen für die Wirtschaft digital
04.12.2024
-
Bürgerbeauftragter: Digitale Verwaltung muss verständlich bleiben
26.11.2024
-
Deutsche Bürokratie kostet jährlich 146 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung
20.11.2024
-
Projekt KERN erhält Preis für „Gute Verwaltung“: Ein UX-Standard für die gesamte deutsche Verwaltung
12.11.2024
-
Studie: Bedarf und Wachstumspotenziale von KI in der Verwaltung noch größer als im Privatsektor
28.10.2024
-
Landkreis darf auf Homepage kein kostenloses Stellenportal führen
25.10.2024
-
Bürger erwarten bessere digitale Dienstleistungen der Verwaltung
18.10.2024
-
Nicht mehr aufs Amt: Digitale Wohnsitzanmeldung in Schleswig-Holstein landesweit möglich
11.10.2024
-
Lasst sie einfach ihren Job machen!
02.10.2024