Besoldungsanpassung für Landesbeamte: Das planen die Bundesländer
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften am 14.2.2026 unter anderem auf eine Erhöhung der Entgelte um 5,8 Prozent in drei Schritten geeinigt.
Tariferhöhung TV-L 2026 für Tarifbeschäftigte
Durch die Tarifeinigung 2026 erhöhen sich die Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten
- ab 1.4.2026 um 2,8%, mindestens jedoch um 100 EUR monatlich bei Vollbeschäftigung,
- ab 1.3.2027 um weitere 2,0%,
- ab 1.1.2028 um weitere 1,0%.
Die Entgelte für die unter den TVA-L BBiG und den TVA-L Pflege fallenden Auszubildenden sowie für die unter den TV Prakt-L fallenden Praktikanten werden bei Vollbeschäftigung
- ab 1.4.2026 um 60 EUR monatlich,
- ab 1.3.2027 um weitere 60 EUR monatlich,
- ab 1.1.2028 um 30 EUR monatlich erhöht.
Übersicht zu Besoldungsanpassungen für Beamte in den einzelnen Bundesländern
Diese Zusammenstellung zeigt, wann in welchem Bundesland auch die Einkommen der Beamtinnen und Beamten steigen sollen.
Baden-Württemberg
Das Ergebnis der TV-L-Tarifrunde soll zeitgleich und systemgerecht auf Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Baden-Württemberg übertragen werden. Hierzu bereitet das Finanzministerium ein Gesetzgebungsverfahren vor.
Die Gesamtkosten für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 betragen laut Finanzministerium 3,6 Milliarden Euro. Für das Jahr 2026 hat das Land Vorsorge für den Tarifabschluss und den Übertrag getroffen. Danach müssen die Mehrkosten jeweils im Haushalt neu finanziert werden.
Im Land sind rund 84.000 tariflich Beschäftigte unmittelbar und rund 194.000 Landesbeamtinnen und Landesbeamten sowie rund 154.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger mittelbar betroffen.
Bayern
Die Gehaltsanpassung für Beamtinnen und Beamte soll erst in sechs Monaten erfolgen. Diese Sparmaßnahme hatte Ministerpräsident Söder bereits im Herbst 2025 angekündigt. Wie der Bayerische Beamtenbund berichtet, hat der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) die sechsmonatige Verzögerung der Tariferhöhung bestätigt.
Brandenburg
Laut Innenministerium Brandenburg hat die Landesregierung bereits im November 2025 zugesagt, den Tarifabschuss auf die rund 32.500 Beamtinnen und Beamten sowie die rund 20.100 Pensionärinnen und Pensionäre des Landes Brandenburg systemgerecht zu übertragen.
Hamburg
Für Hamburg hat Finanzsenator Dr. Andreas Dressel am 17.2.2026 mitgeteilt, dass Hamburg die Übertragung des Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -Empfänger unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation vorbereitet.
Mecklenburg-Vorpommern
Gemäß der Pressemitteilung vom 13.03.2026 wird das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten erarbeiten und diesen im ersten Halbjahr dem Landtag vorlegen.
Niedersachsen
Um eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, erhalten die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten im Jahr 2025 eine Einmalzahlung. In diesem Zusammenhang wurde die systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamtenschaft in einem separaten Gesetzgebungsverfahren angekündigt.
Rheinland-Pfalz
Die Finanzministerin Doris Ahnen des Landes Rheinland-Pfalz sagte nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen am 14.2.2026: „Die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich ist seit dem Jahr 2015 trotz der damit verbundenen Herausforderungen für den Landeshaushalt gelebte Praxis in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung beabsichtigt, an diesem Grundsatz im Interesse der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger festzuhalten, um die Teilhabe an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse weiterhin abzusichern“. Angesichts der anstehenden Landtagswahl bleibe die endgültige Entscheidung dem kommenden parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten.
Saarland
Nach einer Mitteilung vom 20.2.2026 überträgt das Saarland die Tarifeinigung zeit- und inhaltsgleich auf seine Beamtinnen und Beamten sowie die Pensionäre und Versorgungsempfänger.
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sagte: „Für das Saarland ist es keine Selbstverständlichkeit, sondern eine große finanzielle Kraftanstrengung. Die Wertschätzung für die Arbeit im öffentlichen Dienst, die sich in der Tarifeinigung ausdrückt, soll aber auch den Beamtinnen und Beamten des Landes zukommen.“
Sachsen-Anhalt
Laut Gewerkschaftsangaben hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am 24.02.2026 beschlossen, das Ergebnis zeitgleich und systemgerecht im Besoldungsgesetz umzusetzen.
Schleswig-Holstein
Laut Mitteilung vom 20.2.2026 plant Finanzministerin Silke Schneider die systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung.
Zur Frage der Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sagte die Finanzministerin: „Wir übertragen das Tarifergebnis systemgerecht zum 1. Januar 2026 – mindestens in Höhe des Tarifergebnisses – auf die Beamtinnen und Beamten und den Bereich der Versorgung. Die konkrete Höhe, auch der weiteren Umsetzungsschritte ab 2027, hängt von der Entwicklung der Parameter ab, die uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Wir verbinden also das Tarifergebnis mit den Konsequenzen aus der verfassungsgerichtlichen Alimentationsentscheidung.“
Die vorzeitige Übertragung im Bereich der Besoldung und Versorgung erfolgt aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Unabhängig davon wird die Landesregierung, wie angekündigt, die Besoldung in Schleswig-Holstein entsprechend der neuen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts außerdem rückwirkend für 2025 anpassen. Alle Anpassungen gelten auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
„Durch eine gute Vorsorge und die Rücklage kann ein wesentlicher Teil der Mehrbedarfe im Bereich Besoldung und Versorgung in Höhe von 385 Millionen Euro abgedeckt werden. Diese Mittel werden aber nicht ausreichen. Über die genaue Höhe des Mehrbedarfs werden wir in den nächsten Wochen informieren“, sagte Finanzministerin Silke Schneider.
Die Landesregierung beabsichtigt bis zur Sommerpause ein Gesetz zur Besoldungsanpassung sowie einen Nachtragshaushalt vorzulegen.
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