Lohnpfändung bei Überlassung eines Dienstwagens
Der Kläger ist verheiratet und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Er ist bei der Beklagten in der Marketing-Abteilung beschäftigt. Diese hat ihm im Laufe des Arbeitsverhältnisses anstelle einer Entgelterhöhung einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen. Seine Entgeltabrechnungen wiesen ein Bruttomonatsgehalt von zuletzt 4.285,00 EUR aus, daneben geldwerte Vorteile für die Pkw-Nutzung von 445,00 EUR und die Entfernungskilometer von 747,60 EUR (56 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte). Aus der Summe dieser drei Beträge hat die Beklagte nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung das Nettoentgelt und nach weiterem Abzug der beiden geldwerten Vorteile den Auszahlungsbetrag errechnet.
Der Kläger klagt nun auf eine Vergütungsdifferenz im Nettoentgelt i. H. v. 29.639,14 EUR für die Zeit von Januar 2017 bis April 2020. Er begründete dies damit, dass bei Zahlung der Vergütung, die neben Geld auch den Sachbezug der Privatnutzungsmöglichkeit des Pkw umfasse, die Pfändungsgrenzen, die sich aus drei Unterhaltspflichten ergäben, nicht beachtet worden sind.
Geldwerter Vorteil für die Nutzung eines Dienstwagens zählt nicht zum pfändbaren Einkommen
Die Klage hatte vor dem BAG keinen Erfolg.
Das BAG begründete dies damit, dass die Beklagte zu Unrecht bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens den nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG zu bemessenden Wert für die Nutzung des überlassenen Fahrzeugs für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte einbezogen hatte.
Das Gericht führte aus, dass zur Berechnung des pfändbaren Einkommens nach § 850e Nr. 3 Satz 1 ZPO Geld- und Naturalleistungen zusammenzurechnen seien. Zu den Naturalleistungen gehöre auch die Überlassung eines dienstlichen Pkws zur privaten Nutzung, wobei der Wert 1 % des Listenpreises betrage. Keine Naturalleistung in diesem Sinn stelle jedoch der nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG anzusetzende geldwerte Vorteil für die Nutzung des Fahrzeugs auf dem Weg von der Wohnung zum Betrieb in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer dar; denn es handele sich hierbei nicht um einen Sachbezug i. S. v. § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO, sondern um einen steuerrechtlich relevanten Korrekturposten für den pauschalen Werbungskostenabzug und sei deshalb bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens nach § 850e Nr. 3 Satz 1 ZPO nicht einzubeziehen.
Von dem – somit nun niedriger – anzusetzenden Betrag seien dann gem. § 850e Nr. 1 ZPO Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Abzug zu bringen und aus dem so ermittelten pfändbaren Einkommen nach Maßgabe von § 850c ZPO und der einschlägigen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung die Pfändungsgrenzen zu ermitteln.
(BAG, Urteil vom 31.5.2023, 5 AZR 273/22)
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
29.7071
-
Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
6.8456
-
Anspruch auf Jahres- und Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit
1.805
-
Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung: Anerkennung von Berufserfahrung
651
-
Ungenutztes Potenzial gegen Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst
537
-
Jahressonderzahlung kann gepfändet werden
520
-
Keine Kürzung des Leistungsentgelts wegen Arbeitsunfähigkeit
380
-
Lohnpfändung bei Überlassung eines Dienstwagens
360
-
Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro
349
-
Jährliche Sonderzahlung ist nicht von Pfändungsschutz umfasst
310
-
Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
28.11.20246
-
Eingruppierung einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim
28.11.2024
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
13.11.20241
-
Für Beschäftigte in der Gastronomie eines kommunalen Eissportzentrums gilt der TVöD
16.09.2024
-
Begrenzter Vertrauensschutz bei korrigierender Rückgruppierung in niedrigere Entgeltgruppe
11.07.2024
-
Wann liegt eine korrigierende Rückgruppierung vor?
06.06.2024
-
Entschuldigtes Fehlen trotz fehlender Entschuldigung
02.05.2024
-
Mehrleistungen aus Unfallkasse sind nicht auf Hinterbliebenenversorgung anzurechnen
12.04.2024
-
Reform der Besoldung der Bundesbeamten verzögert sich
21.03.2024
-
Eingruppierung von Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts
06.03.2024