Mehr Geld für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldungsgesetze
Die Bemessung der Bezüge von zwei Beamten des Landes Hessen richtete sich nach §§ 27, 28 Bundesbesoldungsgesetz a. F. In diesen Vorschriften war die Einstufung in die Besoldungstabelle an das Lebensalter geknüpft. Eine derartige Bemessung der Dienstbezüge ist jedoch nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs europarechtswidrig, weil sie jüngere Beamte allein wegen ihres Alters benachteiligt (EuGH, Urteil v. 19.6.2014, C-501/12). Die Beamten erhoben im Dezember 2012 Klage gegen das Land vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) wegen unionsrechtswidriger Bemessung ihrer Dienstbezüge.
Großzügiges Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs
Der Hessische VGH verurteilte das Land zur Zahlung von 100 Euro pro Monat. Spannend ist dabei, dass die Zahlung rückwirkend ab Januar 2012 festgesetzt wurde. Der unionsrechtliche Haftungsanspruch bestehe laut VGH für das gesamte Kalenderjahr 2012, nachdem der Anspruch bereits im Dezember 2012 geltend gemacht worden sei. Der Entschädigungsanspruch aus § 15 Abs. 2 AGG bestehe ab Oktober 2012 (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil v. 11.5.2016, 1 A 1926/15).
Bundesverwaltungsgericht reduziert die rückwirkende Zahlungspflicht des Landes
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) blieb dabei, dass die altersdiskriminierende Besoldung von Beamten einen Zahlungsanspruch von 100 Euro im Monat begründet. Dieser Betrag ist unabhängig von der Besoldungsgruppe, der zeitlichen Geltung der diskriminierenden Besoldungsbestimmungen und unabhängig von einer Teilzeitbeschäftigung. Allerdings reduzierte das BVerwG den Zeitraum der rückwirkenden Zahlungspflicht von Januar 2012 auf November 2012.
Entschädigungsanspruch aus § 15 Abs. 2 AGG zu spät geltend gemacht
Erst ab November 2012 besteht ein Anspruch aus § 15 Abs. 2 AGG. Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung nach § 15 Abs. 4 AGG im Rahmen von 2 Monaten war im Dezember bereits abgelaufen. Maßgebend für die Frist ist der Zugang der Bezüge. Nachdem die Oktoberbezüge bereits am letzten Bankarbeitstag im September ausgezahlt wurden, ist der Widerspruch im Dezember verspätet erfolgt, also nicht im Rahmen der 2 Monate. Für die Monate November und Dezember erfolgte die Geltendmachung hingegen rechtzeitig.
Unionsrechtlicher Haftungsanspruch gilt nicht rückwirkend
Der unionsrechtliche Haftungsanspruch greift entgegen der Auffassung des Hessischen VGH erst ab Januar 2013, also nicht bereits rückwirkend ab Januar 2012. Die Geltendmachung im Dezember 2012 gilt nicht für das vergangene gesamte Kalenderjahr, weil die Dienstbezüge für Dezember bereits im November zugegangen sind (BVerwG, Urteil v. 6.4.2017, BVerwG 2 C 11.16).
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
26.6361
-
Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
22.1266
-
Anspruch auf Jahres- und Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit
921
-
Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung: Anerkennung von Berufserfahrung
691
-
Ungenutztes Potenzial gegen Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst
509
-
Jahressonderzahlung kann gepfändet werden
437
-
Besoldung der Bundesbeamten und Versorgungsempfänger wird angehoben
377
-
Lohnpfändung bei Überlassung eines Dienstwagens
312
-
Keine Kürzung des Leistungsentgelts wegen Arbeitsunfähigkeit
293
-
Tarifrunde 2022 im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst
2768
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
13.11.20241
-
Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
29.10.20246
-
Für Beschäftigte in der Gastronomie eines kommunalen Eissportzentrums gilt der TVöD
16.09.2024
-
Begrenzter Vertrauensschutz bei korrigierender Rückgruppierung in niedrigere Entgeltgruppe
11.07.2024
-
Wann liegt eine korrigierende Rückgruppierung vor?
06.06.2024
-
Entschuldigtes Fehlen trotz fehlender Entschuldigung
02.05.2024
-
Mehrleistungen aus Unfallkasse sind nicht auf Hinterbliebenenversorgung anzurechnen
12.04.2024
-
Reform der Besoldung der Bundesbeamten verzögert sich
21.03.2024
-
Eingruppierung von Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts
06.03.2024
-
Lohnpfändung bei Überlassung eines Dienstwagens
07.02.2024