Rechnungshofdirektoren klagen auf höhere Besoldung

Drei Direktoren des Thüringer Landesrechnungshofs wollen erreichen, dass sie künftig wie Abteilungsleiter in Landesministerien bezahlt werden und haben vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde erhoben. Die Thüringer Finanzministerin lehnt die höhere Besoldung ab.

Die drei Thüringer Rechnungshofdirektoren wollen vor Gericht eine höhere Besoldung erstreiten. Die zwei Direktorinnen und der Direktor der Landesbehörde hätten Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sowie Klagen vor dem Verwaltungsgericht in Gera eingereicht, sagte der Präsident des Thüringer Rechnungshofs, Sebastian Dette, am 3.9.2019 auf Anfrage. Zuvor hatten die Thüringer Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichtet.

Besoldung wie Abteilungsleiter in Ministerien

Demnach wollen die drei Landesbediensteten eine Erhöhung des Grundgehalts um monatlich rund 1000 Euro auf rund 9600 Euro und damit eine Gleichstellung mit den Abteilungsleitern in den Ministerien erreichen. Rechnungshof-Präsident Dette sprach von einer «verfassungswidrigen Unteralimentierung».

«Es kann nicht sein, dass die Direktoren einer obersten Landesbehörde zwei Gehaltsgruppen unter den vergleichbaren Abteilungsleitern im Ministerium stehen», kritisierte Dette. Der Rechnungshof als Prüfbehörde stehe auf Augenhöhe mit den Ministerien. Die Aufgaben eines Rechnungshofdirektors seien mit denen eines hohen Ministerialbeamten vergleichbar. «Den Direktoren geht es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip», sagte Dette.

Finanzministerin lehnt höhere Besoldung ab

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) lehnt eine höhere Besoldung ab: Die Abteilungsleiter in den Ministerien hätten eine höhere Befugnis. Diese würde in wirtschaftlicher oder politischer Hinsicht erheblich die Prüf- und Beratungsfunktion eines Direktors des Rechnungshofs übersteigen. Das müsse sich auch in der besoldungsrechtlichen Einstufung der Ämter niederschlagen, informierte Taubert am Dienstag im Kabinett.

Das Verwaltungsgericht Gera bestätigte den Eingang der Klagen am 19. Juli. Das Verfahren stehe noch am Anfang und werde voraussichtlich sechs bis acht Monate in Anspruch nehmen, sagte ein Sprecher. Vom Verfassungsgericht in Karlsruhe war zunächst keine Bestätigung über den Eingang der Beschwerde zu erhalten. Finanzministerin Taubert erklärte jedoch, dass ihr Haus in diesem Verfahren Stellung nehmen werde, wenn die Verfassungsbeschwerde angenommen werde.

dpa

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