Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslösung - Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers bis zur Angabe des Logisgebers

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Arbeitgeber kann die zahlung von Auslösung an den Arbeiter gemäß § 7.4.1 BRTV für das Baugewerbe zurückhalten, solange der Arbeiter nicht den Ort der Übernachtung außerhalb seiner Erstwohnung und den Logisgeber angibt und eine entsprechende Bescheinigung (Beleg) des Logisgebers vorlegt.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG Düsseldorf - 17 Sa 478/91.

 

Normenkette

BauRTV § 7 Nr. 4.1

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 29.07.1992; Aktenzeichen 4 AZR 512/91)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445129

DB 1991, 1025 (L1)

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