Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigungsfristen für Arbeiter

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Arbeitsgerichte müssen nicht die Kündigungsschutzverfahren, die die sozial ungerechtfertigten Kündigungen von gewerblichen Arbeitern betreffen, bis zu einer Neuregelung der Kündigungsfristen durch den Gesetzgeber aussetzen, sondern sie können im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die Kündigungsfristen der Angestellten auch bei den gewerblichen Arbeitnehmern vorübergehend anwenden und endgültig entscheiden.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG Stuttgart, 2 Sa 102/90.

 

Normenkette

AnKSchG; BGB §§ 157, 622 Abs. 2

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 23.01.1992; Aktenzeichen 2 AZR 460/91)

 

Fundstellen

BB 1990, 2264

BB 1990, 2264-2265 (LT1)

EzA § 622nF BGB, Nr 28 (ST1-3)

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