Entscheidungsstichwort (Thema)
Errichten von Bauten zur Vermietung
Leitsatz (redaktionell)
Das Erstellen von Bauten auf eigenem Grund und Boden zur späteren Vermietung durch einen Betrieb, der mit dem Zweck der Errichtung, Vermietung, Verwaltung, dem Kauf und der Veräußerung von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen geführt wird, fällt unter den Geltungsbereich des BauRTV.
Normenkette
BauRTV; TVG § 1
Verfahrensgang
Hessisches LAG (Entscheidung vom 28.07.1983; Aktenzeichen 4 Sa 1222/82) |
ArbG Wiesbaden (Entscheidung vom 26.08.1982; Aktenzeichen 2 Ca 1523/82) |
Fundstellen
Haufe-Index 439590 |
AP § 1 TVG Tarifverträge - Bau (LT1), Nr 64 |
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