Leitsatz (redaktionell)
1. Tarifübung als Auslegungsgesichtspunkt für Tarifverträge setzt die Kenntnis und Billigung einer bestimmten Handhabung einer Tarifnorm durch beide Tarifpartner voraus.
2. Eine langdauernde Krankheit, während der die Arbeiter der Deutschen Lufthansa AG wegen der langen Dauer der Krankheit nur zeitlich begrenzte Ansprüche auf Krankenbezüge gegen den Arbeitgeber haben, berechtigt die Deutsche Lufthansa AG nicht, das in § 31 Abs 1 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Lufthansa AG vom 1961-08-01 vorgesehene zusätzliche Urlaubsgeld anteilig um die Zeit zu verkürzen, in der sie Keine Krankenbezüge zu zahlen hatte.
Verfahrensgang
LAG Hamburg (Entscheidung vom 14.10.1963; Aktenzeichen 2 Sa 145/63) |
Fundstellen
Haufe-Index 440224 |
BB 1965, 373 |
AP § 1 TVG Tarifliche Übung, Nr 1 |
PraktArbR TVG § 1, Nr 106 |
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