Entscheidungsstichwort (Thema)
Eingruppierung von Schulhausmeister
Leitsatz (redaktionell)
1. Bei der Eingruppierung von Schulhausmeistern werden nur Räume berücksichtigt, die Unterrichtszwecken dienen.
2. Zu den "Unterrichtsräumen" im tariflichen Sinne zählen auch Gruppenräume der Schulen, sofern sie eine selbständige räumliche Einheit bilden und darin Unterricht stattfindet. Dabei kommt es nicht darauf an, ob darin geschlossene Klassenverbände unterrichtet werden.
Normenkette
BAT Anlage 1a; BAT § 22 Fassung: 1975-03-17
Verfahrensgang
LAG Berlin (Entscheidung vom 24.11.1983; Aktenzeichen 4 Sa 94/83) |
ArbG Berlin (Entscheidung vom 15.06.1983; Aktenzeichen 22 Ca 19/83) |
Fundstellen
Haufe-Index 439326 |
RdA 1986, 137 |
AP Nr 111 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (LT1-2) |
PersV 1991, 134 (K) |
RiA 1986, 178-178 (T) |
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