Die Zulage wird nicht gewährt
1. |
neben Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes, |
2. |
in den Fällen des § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes oder |
3. |
wenn der Dienst zu ungünstigen Zeiten auf andere Weise als abgegolten oder ausgeglichen gilt. |
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