Entscheidungsstichwort (Thema)
Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber. Bewahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit. Weiterführung bzw. Wiederaufnahme des Betriebs durch den neuen Inhaber mit derselben oder der gleichen Geschäftstätigkeit
Leitsatz (amtlich)
Der Begriff „Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber” in Art 1 Abs 1 EWGRL 187/77 bezieht sich auf den Fall, daß die betreffende wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt. Um festzustellen, ob ein Übergang in dem angegebenen Sinn vorliegt, ist unter Berücksichtigung sämtlicher den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Tatsachen zu prüfen, ob eine noch bestehende wirtschaftliche Einheit veräußert worden ist, was sich unter anderem daraus ergeben kann, daß ihr Betrieb von dem neuen Inhaber mit derselben oder einer gleichartigen Geschäftstätigkeit tatsächlich weitergeführt oder wiederaufgenommen wird.
Normenkette
RL 77/187 Art. 1 Abs. 1
Beteiligte
Jozef Maria Antonius Spijkers |
Gebroeders Benedik Abattoir C.V |
Alfred Benedik en Zonen B.V |
Fundstellen
EuGHE 1986, 1119 |
www.judicialis.de 1986 |
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