Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung einer Kindertagesstätten-Leiterin

 

Orientierungssatz

"Bewährung" im Sinne des Fallgruppen-Bewährungsaufstiegs ist weder reine Berufstätigkeit noch bloße Betriebszugehörigkeit mit beanstandungsfreien Leistungen, sondern der Angestellte muß sich den Anforderungen der Tätigkeit gewachsen gezeigt haben. Tariflich irrelevante Beweisthemen sowie Beweisangebote, die Ausforschungsbeweise darstellen, sind unbeachtlich.

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 14.09.1994; Aktenzeichen 4 AZN 603/94 Beschluß (nicht dokumentiert))

 

Fundstellen

EzBAT §§ 22, 23 BAT F2, VergGr III Nr 1 (ST1)

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