Entscheidungsstichwort (Thema)

Anhörung des Betriebsrats. Anzeige gegen Arbeitgeber

 

Orientierungssatz

1. Bei unvollständiger und dadurch irreführender Darstellung des Kündigungssachverhalts fehlt es an der ordnungsgemäßes Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs 1 BetrVG.

2. Eine Anzeige zum Nachteil des Arbeitgebers wegen Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz von Leben und Gesundheit, zB gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, berechtigt den Arbeitgeber weder zu einer außerordentlichen noch ordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers.

 

Fundstellen

Haufe-Index 446070

AiB 1987, 260-261 (ST1-2)

NZA 1987, 756-757 (ST1-2)

RzK, I 6a Nr 27 (S1)

RzK, III 1a 25 (ST1-2)

ArbuR 1987, 376-376 (L1-2)

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