Entscheidungsstichwort (Thema)
Verlängerter Kündigungszeitpunkt
Leitsatz (redaktionell)
Auch bei einer vereinbarten Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Vierteljahresende kann ein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen wirksam zum Monatsschluß kündigen, wenn eine frühere Beendigung zum Vierteljahresende möglich gewesen wäre.
Orientierungssatz
Revision eingelegt (2 AZR 197/84).
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Entscheidung vom 23.06.1983; Aktenzeichen 30 Ca 509/82) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 444761 |
ARST 1984, 120-120 (LT1) |
ZIP 1984, 628 |
ZIP 1984, 826-830 (LT1) |
ArbuR 1985, 60-60 (L1) |
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