Entscheidungsstichwort (Thema)

Auflösende Bedingung

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine Vereinbarung, die die Beschäftigung eines für eine privatwirtschaftliche Tätigkeit beurlaubten Beamten von der Fortdauer der Beurlaubung abhängig macht (auflösende Bedingung), ist sachlich gerechtfertigt und im Hinblick auf § 1 KSchG wirksam.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 344/90.

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 12.01.1990; Aktenzeichen 2 Ca 6498/89)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 04.12.1991; Aktenzeichen 7 AZR 344/90)

 

Fundstellen

Bibliothek, BAG (LT1)

LAGE § 620 BGB Bedingung, Nr 1 (LT1)

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